Unser Team arbeitet bereits seit 23.03.2020 größtenteils im Homeoffice. Wir können nun den Vorteil nutzen, ortsunabhängig zu arbeiten, da unsere Kanzlei schon seit längerem ausschließlich elektronische Mandantenakten führt. Deswegen sind wir auch jetzt mit gewohnt hoher Beratungsqualität und Flexibilität für Sie da.

Wenn Sie eine dringende Angelegenheit persönlich mit uns besprechen wollen, stehen wir nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung selbstverständlich auch dazu in unseren Kanzleiräumen für Sie zur Verfügung.

Wenn Sie gerne per Video eine Mandantenbesprechung durchführen wollen, rufen Sie uns über Telefon an. Wir vereinbaren dann kurzfristig einen Videobesprechungstermin.

Wir erarbeiten für Sie passgenaue Lösungen in Corona-Fragen und Streitigkeiten in folgenden Rechtsgebieten:

Arbeits- und Dienstvertragsrecht
über u.a.
  • Kurzarbeitergeld
  • Verdienstausfall bei Quarantäne
  • Urlaub
  • Ausfallhonorare für Selbstständige
  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Kita- und Schulschließungen
  • Reinigungsverträge

Datenschutzrecht
über u.a.
  • Home-Office-(Vereinbarungen) und Datenschutz
  • Fragerechte des Arbeitgebers über Erkrankungen, private Kontakte und Urlaubsaufenthalte des Arbeitnehmers
  • Aufbau innerbetrieblicher Kommunikationsnetzwerke während einer Pandemie mit privaten Kontaktdaten des Arbeitnehmers
  • Tracking

Gesellschafts-, Handels- und Wirtschaftsrecht
über u.a.
  • Geschäftsführungsmaßnahmen in der Corona-Krise
  • Haftung von Geschäftsführern und Aufsichtsgremien bei pandemiebedingten Fehlentscheidungen
  • Abhaltung von Gesellschafterversammlungen
  • Virtuelle Hauptversammlung

Insolvenzrecht
über die
  • Entschärfung der Bedrohung von Insolvenzen durch
  • Verhandlung von Gläubigermoratorien
  • Verhandlung von Tilgungsaussetzungen bei Banken
  • Erarbeitung strategischer Instrumente zur Vermeidung einer Unternehmensinsolvenz
  • Verhandlungen zu Steuerstundung
  • Verhandlung zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Beantragung und Verhandlung von KfW-Krediten und Soforthilfen
  • ausgesetzte Fristen zur Insolvenzantragstellung
  • Beratung bei Schutzschirmverfahren

Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsrecht
über u.a.
  • Verhalten im Haus und auf dem Grundstück, insbes. Informationspflichten des Mieters bei positivem Corona-Test
  • Mietzahlungen im Wohnraum- und Gewerbemietrecht (Fälligkeit, Minderungsrechte infolge der Pandemie)
  • Kündigungsausschluss während der COVID–19–Pandemie
  • Wohnungsbesichtigungen, -abnahmen und Umzüge?
  • Reparaturen, Wartung, Modernisierung? Zählerablesung und Schornsteinreinigung?
  • Durchführung von realen oder virtuellen Wohnungseigentümerversammlungen in der Corona-Krise?
  • Erhaltung der Handlungsfähigkeit für Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaft

Reisevertrags- und Veranstaltungsrecht
über u.a.
  • Wer trägt die Stornokosten z.B. bei Events, Konzerten, Pauschal- und Individualreisen?

Werkvertrags-, Bau- und Auftragsrecht
über u.a.
  • Auftragsdurchführung trotz Kontaktbeschränkungen
  • pandemiebedingte Stornierung von Aufträgen durch Auftragnehmer und Auftraggeber
  • praktische Umsetzung des Erlasses des (BMI) zu bauvertraglichen Fragen im Zusammenhang mit Corona-Pandemie
  • Corona Virus als höhere Gewalt auf Seiten des Auftraggebers und des Auftragnehmers

Staatliche Hilfen zur Liquiditätssicherung
über u.a.
  • Wohngeld für den selbstnutzenden Wohnungs– und Hauseigentümer

Strafrecht
über u.a.
  • Straf- und Bußgeldverfahren wegen angeblicher Verstöße gegen die Corona-Verordnung

Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Beantragung von

  • Kurzarbeitergeld
  • KFW – Krediten
  • Fördermitteln für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen.

Kommen Sie mit uns rechtlich sicher durch die Krise. 
Bleiben Sie gesund und herzliche Grüße

 


© 2024 Dr. Exner Rechtsanwälte
Design & Umsetzung von Get Up Media