Rechts-Journal zu Gesetzesänderungen, interessanten Urteilen und Wissenswertem aus dem Anwaltsalltag


Das VG Osnabrück hält die Verkürzung des Genesenstatus auf 90 Tage durch den Verweis in der am 14.01.2022 geänderten "Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19" (Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung - SchAusnahmV) auf die Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) für verfassungswidrig und damit unwirksam. Deshalb sei die Verordnung in der Fassung vom 08.04.2021 anzuwenden, die den Genesenennachweis für den Zeitraum 28 Tage nach (positiver) PCR-Testung bis 6 Monate bestimme (§ 2 Nr. 5 SchAusnahmV) (Entscheidung des VG Osnabrück v. 04.02.2022, Az. 3 B 4/22).

Der VGH Mannheim hat entschieden, dass das baden-württembergische Beherber¬gungsverbot für Gäste aus deutschen Regionen, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen pro 100.000 Einwohner überschritten wurde, voraussichtlich verfassungswidrig ist und daher vorläufig außer Vollzug ge¬setzt wird (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss v. 15.10.2020, Az. 1 S 3156/20).

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Bayerische Beamtengesetz Polizeivollzugsbeamten unmittelbar untersagt, sich im beim Tragen der Dienstkleidung (Sommeruniform) sichtbaren Körperbereich, d.h. konkret an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen, tätowieren zu lassen (Urt. des BVerwG vom 14.05.2020, Az. 2 C 13.19).

Das VG Hamburg hat die zur Eindämmung der Corona-Pandemie aufrechterhaltene Schließung von Läden mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche für unzulässig erklärt (Entscheidung des VG Hamburg vom 22.04.2020, Az. 3 E 1675/20).

Das VG Aachen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Weinhändler sein Geschäft trotz der Corona-Pandemie wieder öffnen kann, da auch Lebensmittel, die nicht der Grundversorgung der Bevölkerung dienen, verkauft werden dürfen (VG Aachen, Beschluss v. 03.04.2020, Az. 7 L 259/20).

Für die Betreuung einer Bewohnerin eines stationären Pflegeheims besteht kein Anspruch auf Pflegewohngeld, wenn deren Ehemann Alleineigentümer eines Hauses ist, aus dessen Verwertung die Investitionskosten gedeckt werden könnten. Dies gilt auch, wenn die Heimbewohnerin zur Verfügung über das Haus nicht berechtigt ist und ihr Ehemann sich weigert, den Wert des Hauses zur Deckung der Kosten ihrer Pflege einzusetzen. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG) am 09.12.2018.


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