Die Bundesregierung will Schwangere, Mütter und ihre Kinder besser absichern und hat dazu am 04. Mai 2016 eine Reform des Mutterschutzgesetzes beschlossen. Mit der Neuregelung soll das Mutterschutzgesetz, das seit 1952 nur geringfügig geändert wur­de, moderner und an die heutige Zeit angepasst werden.

Geplant ist insbesondere ein für alle Frauen einheitliches Niveau beim Gesundheits­schutz - sowohl in der Schwangerschaft als auch in den ersten Wochen nach der Ent­bindung. Erstmals werden in das Gesetz auch Schülerinnen und Studentinnen einbezo­gen.

Kritik kam vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Er hält die geplante Reform für nicht ausreichend. Die Arbeitgeber auf der anderen Seite kritisieren die Reform des Mutterschutzgesetzes scharf und sprechen von einem faktischen Beschäftigungsverbot für Schwangere in der Produktion. Auf besondere Kritik stößt das geplante Verbot von Arbeit mit vorgeschriebenem Zeittempo. Schon nach geltendem Recht sind werdende Mütter von Fließband- und Akkordarbeit ausgeschlossen. Aber auch an Arbeitsplätzen mit deutlich langsameren Abläufen sollen Schwangere künftig nicht mehr arbeiten können. In der Metall- und Elektroindustrie sei es derzeit Praxis, werdende Mütter vom Fließband an Arbeitsplätze mit einem deutlich langsameren Rhythmus zu ver­setzen - wie etwa zur Vormontage von Produkten. Dies sei künftig nicht mehr möglich. Die Reform sieht zudem Gefährdungsanalysen von Arbeitsplätzen vor, um zu er­mitteln, ob mit der dortigen Tätigkeit Gefährdungen für Schwangere verbunden sein könnten. Politiker warnen hier vor zunehmender Bürokratie.

Längere Schutzfristen bei behinderten Kindern

Eine Neuerung ist, dass die Schutzfrist nach der Geburt eines behinderten Kindes von acht auf zwölf Wochen verlängert werden kann. Der Gesetzgeber erkenne dabei an, dass die Geburt für die Mutter in solchen Fällen häufig mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist. Dazu komme der höhere Pflegebedarf von behinderten Kindern. Geplant ist auch ein Kündigungsschutz für Frauen, die eine Fehl­geburt nach der zwölften Woche erlitten haben.

Erstmals auch Schülerinnen und Studentinnen einbezogen

Der Mutterschutz galt bislang für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Für Schülerinnen und Studentinnen hingegen gab es keine einheitlichen Regelungen. Nach der geplanten Neuregelung sollen erstmals auch sie in den Mutterschutz einbe­zogen werden. Dem DGB ist dies nicht ausreichend: Er fordert, dass auch Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen in das bundesgesetzliche Mutterschutzrecht einbezogen werden.

Der Gesetzentwurf geht nun zur Beratung in den Bundestag. Auch der Bun­desrat muss noch zustimmen. Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Gesetz noch dieses Jahr verabschiedet werden und zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Bei Ihren Fragen rund um die Themen Mutterschutz, Beschäftigungsverbote und El­ternzeit stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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