Im Oktober sind auf die Verbraucher einige Änderungen zugekommen. Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie hier im Überblick:

Ehe für alle

Schwule und Lesben bekommen die gleichen Rechte wie Hetero-Paare: Sie dürfen heiraten, wenn sie wollen und Kinder adoptieren. Seit 2001 konnten gleichgeschlechtliche Beziehungen in Deutschland nur eine Lebenspartnerschaft amtlich eintragen lassen. Deutschland ist eines der letzten westeuropäischen Länder, das mit der sogenannten Ehe für alle die volle rechtliche Gleichstellung Homosexueller und Heterosexueller im Eherecht ermöglicht.

Kampf gegen Hasskriminalität im Netz

Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken werden künftig wirksamer bekämpft. Betreiber von sozialen Netzwerken werden dazu verpflichtet, strafbare Inhalte schnell zu löschen oder zu sperren.

Strengere Regeln für Drohnen

Drohnen oder Modellflugzeuge über 250 Gramm müssen laut Bundesregierung eine feuerfeste Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers tragen. Der Betrieb von Drohnen oder Modellflugzeugen ab zwei Kilogramm erfordert dann auch einen Kenntnisnachweis.

Weniger Einlagenschutz

Die Reform der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken schränkt den Einlagenschutz ein. Im Pleitefall können nur noch Privatkunden und Stiftungen den vollen Schutz ihrer Einlagen genießen. Für sie ändert sich nichts. Bund, Länder und Kommunen sowie Finanzprofis dagegen werden bei Schieflagen nicht mehr aus diesem Topf bedient, den die Privatbanken zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung auf freiwilliger Basis gefüllt haben. In Deutschland sind im Fall einer Bankenpleite pro Kunde Spareinlagen bis zu 100.000 Euro gesetzlich geschützt.

Einsicht in Auslandsgeschäfte

Für Steuerbetrüger wird es noch schwieriger, Geld illegal am Fiskus vorbei ins Ausland zu schleusen. Deutschland und zunächst 49 weitere Staaten starten erstmals den automatischen Austausch von „Informationen über Finanzkonten in Steuersachen”. Heimische Finanzbehörden bekommen Einsicht in Auslandsgeschäfte ihrer Bürger. Von September 2018 an machen dann nach bisherigem Stand insgesamt 102 Länder mit.

Nach dem Krankenhausaufenthalt besser versorgt

Patienten sollen künftig besser versorgt werden, wenn sie nach einem Krankenhausaufenthalt nach Hause entlassen werden. Dazu sollen die Krankenhausärzte den Patienten klare Instruktionen mit auf den Weg geben, welche Medikamente und welche Nachbehandlungen nötig sind. Seit dem 1. Oktober gelten neue, verbindliche Regelungen für ein „strukturiertes Entlassungsmanagement” nach einem Krankenhausaufenthalt, wie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitteilte.

Rückwirkend mehr Mindestlohnbei Geld- und Wertdiensten

Beschäftigte von Geld- und Wertdiensten bekommen seit Beginn des Monats laut Bundesregierung rückwirkend zum 1. März 2017 Anspruch auf einen neuen Branchenmindestlohn.

Wegfall der EU-Quoten für Zuckerproduktion

Ab dem 01.10.2017 entfallen in der EU die Produktionsquoten sowie die Produktionsabgabe für Zucker und Isoglukose. Gleichzeitig entfällt der Mindestpreis in der EU für angebaute Zuckerrüben. Das stärkt die marktwirtschaftliche Orientierung des Zuckersektors.

 


© 2024 Dr. Exner Rechtsanwälte
Design & Umsetzung von Get Up Media