Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben und Sie gegen diese Kündigung vorgehen möchten, ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erforderlich.

Sofern Sie keine Kündigungsschutzklage erheben, wird die Kündigung wirksam, auch wenn objektiv kein Kündigungsgrund vorhanden war. Die Kündigungsschutzklage ist binnen drei Wochen seit Zugang der Kündigung erheben. Danach ist die Erhebung der Kündigungsschutzklage nur noch in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich.

Damit wir für Sie die Rechtslage prüfen können und Sie über die mögliche Erhebung einer Kündigungsschutzklage beraten können, ist es notwendig, dass Sie uns unmittelbar nach Erhalt der Kündigung kontaktieren. Sie erhalten unverzüglich einen Besprechungstermin von uns.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zum Beratungstermin mit:

  1. Ihren Arbeitsvertrag
  2. das Kündigungsschreiben
  3. Ihre letzten drei Gehaltsnachweise
  4. falls vorhanden: Angebot auf Abschluss eines Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrages.

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