Der Bundestag nimmt Kleinbetriebe von der Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten aus. Die Union will mit neuen Datenschutzvorgaben kleine Handwerksbetriebe entlasten. Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die Schwelle, ab der Betriebe einen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen, von 10 auf 20 Mitarbeiter steigt.

Befürworter sehen darin eine Maßnahme zum Bürokratieabbau, von der 90 Prozent der Handwerksbetriebe profitierten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) hingegen hatte bereits im Vorfeld erklärt, dies sei eine "falsche Maßnahme, die die Wahrung des hohen Datenschutzniveaus in Deutschland ernsthaft gefährden könnte".

"Es ist nicht ersichtlich, wieso ein Erfolgsmodell auf einmal aufgeweicht werden soll", sagte Kelber. Unternehmen, die nach einer Änderung keinen Datenschutzbeauftragten mehr bestellen müssten, seien im Übrigen trotzdem verpflichtet, die Vorgaben des Datenschutzrechts einzuhalten. Auch die zuständige SPD-Berichterstatterin Saskia Esken sagte, auch kleine Betriebe seien "mit Blick auf die eigene Rechtssicherheit, aber auch mit Blick auf die Qualität ihrer Datennutzung gut beraten, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen".

Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz hatte vor der Abstimmung gewarnt, dass der Schaden für die Wirtschaft größer als der Nutzen sei: "Die Pflichten bleiben exakt dieselben, es ist nur niemand mehr zuständig." Dadurch steige das Haftungsrisiko. Die umstrittene Neuregelung gehört zu einem Gesetzespaket, mit dem der Bundestag mehr als 150 Einzelgesetze an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anpasst. Bevor die Neuregelung in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.

Haben Sie Fragen zum Thema Datenschutz oder Datenschutzbeauftragter. Frau RAin Nadine Kanis ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und ausgebildete be­triebliche Datenschutzbeauftragte, die Sie für Ihr Unternehmen bestellen können.


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