- N. Kanis
- Insolvenzrecht
- Zugriffe: 245
Macht erst der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG rechtshängig und löst das Gericht das Arbeitsverhältnis daraufhin auf, ist der Anspruch auf Abfindung nach § 10 KSchG eine Masseverbindlichkeit, die nach § 53 InsO vorweg zu berichtigen, also wie geschuldet in voller Höhe zu erfüllen ist. Das gilt auch dann, wenn die der Auflösung zugrunde liegende Kündigung noch vom späteren Insolvenzschuldner erklärt worden ist, so das BAG mit Urteil vom 14. März 2019, Az. 6 AZR 4/18.
- Dr. S. Exner
- Insolvenzrecht
- Zugriffe: 391
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 20.07.2018 in dem Grundsatzurteil, Az. I-4 U 93/16, entschieden, dass die D&O-Versicherung nicht die GmbH-Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbH-Gesetz wegen nach Insolvenzreife getätigter rechtswidriger Zahlungen deckt.
- Dr. S. Exner
- Insolvenzrecht
- Zugriffe: 523
Der so genannte Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 27.03.2003, ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22.12.2009, verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Gleiches gilt für die im BMF-Schreiben vom 27.04.2017 vorgesehene Anwendung des so genannten Sanierungserlasses auf alle Fälle, in denen der Forderungsverzicht der an der Sanierung beteiligten Gläubiger bis zum 08.02.2017 endgültig vollzogen worden ist, so der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 23.08.2017, Az. IR 52/14.