- Dr. S. Exner
- Insolvenzrecht
- Zugriffe: 158
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 20.07.2018 in dem Grundsatzurteil, Az. I-4 U 93/16, entschieden, dass die D&O-Versicherung nicht die GmbH-Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbH-Gesetz wegen nach Insolvenzreife getätigter rechtswidriger Zahlungen deckt.
- Dr. S. Exner
- Insolvenzrecht
- Zugriffe: 278
Der so genannte Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 27.03.2003, ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22.12.2009, verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Gleiches gilt für die im BMF-Schreiben vom 27.04.2017 vorgesehene Anwendung des so genannten Sanierungserlasses auf alle Fälle, in denen der Forderungsverzicht der an der Sanierung beteiligten Gläubiger bis zum 08.02.2017 endgültig vollzogen worden ist, so der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 23.08.2017, Az. IR 52/14.
- Dr. S. Exner
- Insolvenzrecht
- Zugriffe: 983
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20. September 2017, Az. 6 AZR 58/16, entschieden, dass der Insolvenzverwalter Ratenzahlungen des Insolvenzschuldners an einen Arbeitnehmer auch dann zur Masse zurückfordern kann, wenn der Zwangsvollstreckungsauftrag des Arbeitnehmers und die Ratenvereinbarung mit der Gerichtsvollzieherin weit vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt sind.
- Dr. S. Exner
- Insolvenzrecht
- Zugriffe: 584
Tauscht der zahlungsunfähige Schuldner in bargeschäftsähnlicher Weise Leistungen aus, kann allein aus dem Wissen des Gläubigers um die zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit nicht auf sein Wissen von einer Gläubigerbenachteiligung geschlossen werden; ein solcher Schluss setzt das Wissen voraus, dass die Belieferung mit gleichwertigen Waren für die Gläubiger nicht von Nutzen ist, da der Schuldner fortlaufend unrentabel arbeitet und weitere Verluste erwirtschaftet (so der BGH, Urteil vom 04.05.2017, Az. IX ZR 285/16).
- Dr. S. Exner
- Insolvenzrecht
- Zugriffe: 706
Im Urteil vom 16. März 2017, Az. IX ZB 45/15, hatte sich der Bundesgerichtshof mit dem Schicksal der Mietkaution bei einer sog. Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO zu befassen. Der BGH hat entschieden, dass der Anspruch des Schuldners auf Rückzahlung einer - die gesetzlich zulässige Höhe nicht übersteigenden - Mietkaution vom Insolvenzbeschlag frei wird, wenn der Insolvenzverwalter für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners eine Enthaftungserklärung abgibt.