Energiesparen ist in aller Munde und macht auch bei Unternehmen nicht halt. Daher überlegen bereits erste Arbeitgeber, wieder mehr Homeoffice einzuführen, um am Arbeitsplatz Energie zu sparen. Dürfen das Unternehmen so einfach?

Grundsätzlich können Arbeitgeber nicht gegen den Willen der Beschäftigten Homeoffice einführen. Dies geht nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers. Grundsätzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

Aber auch Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch darauf, von zu Hause aus zu arbeiten. Dies geht nur mit Einverständnis des Arbeitgebers. Die gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, die während der Corona-Pandemie zeitweise bestand, ist bereits Anfang des Jahres 2022 ausgelaufen.

Für Fragen zum Homeoffice und im gesamten Arbeitsrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Nadine Kanis gerne zur Verfügung!


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