Macht ein Arbeitgeber Schadensersatzansprüche gegen einen Arbeitnehmer nicht rechtzeitig unter Beachtung vereinbarter Ausschlussklauseln geltend, hat er die Konsequenzen zu tragen. Solche weitverbreiteten Ausschlussklauseln sollen zumeist den Arbeitgeber vor Ansprüchen von Arbeitnehmern schützten. Das BAG stellt mit Urteil vom 07.06.2016, Az. 8 AZR 96/17, klar: Ausschlussklauseln im
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