Jüngst hatte das Arbeitsgericht Köln (Urt. vom 28.08.2017, Az.: 20 Ca 7940/16) darüber zu befinden, ob ein Arbeitnehmer, der für einen Zeitraum von 30 Sekunden bis maximal 2 Minuten während der Arbeitszeit eine Fußballspielübertragung auf seinem dienstlichen Bildschirm angeschaut hat, hierfür abgemahnt werden kann. Das ArbG Köln bejahte dies und gab dem Arbeitgeber Recht. Bei dem Anschauen eines
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