Das BAG hat mit Urteil vom 20.06.2018, Az. 5 AZR 262/17, entschieden, dass dann, wenn eine arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung verlangt, dass ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis zur Vermeidung seines Verfalles innerhalb einer bestimmten Frist gerichtlich geltend gemacht werden muss, die Ausschlussfrist in entsprechender Anwendung des § 203 Satz 1 BGB gehemmt ist, solange die
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