Mit dem Unfallversicherungsschutz im Home-Office hatte sich das Bundessozialge¬richt (BSG) am 05. Juli 2016, Az. B 2 U 5/15 R, zu befassen und entschied, dass für Beschäftigte in einem Home Office kein Unfallversicherungsschutz besteht, sofern sie sich zum Zweck der Nahrungsaufnahme innerhalb ihrer Wohnung bewegen.