Ein Vermieter kann auch fast acht Monate nach dem Zahlungsrückstand noch fristlos ein Wohnraummietverhältnis kündigen. Der BGH hat mit Urteil vom 13. Juli 2016, Az. VIII ZR 269/16 eine Anwendung von § 314 Abs. 3 BGB neben dem spezielleren Mietrecht abgelehnt.


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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2016, Az. VIII ZR 191/15, mit der Frage befasst, ob ein zwei Jahre und vier Monate nach seiner Erstzulassung verkaufter Gebrauchtwagen mangelhaft ist, wenn das Fahrzeug zwischen Herstellung und Erstzulassung eine Standzeit von mehr als zwölf Monaten aufweist. Der BGH verneinte bei dem vorliegenden Gebrauchtwagenverkauf

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Mit Urteil vom 11. Mai 2016, Az. VIII ZR 209/15 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wichtiges mietrechtliches Urteil gesprochen und entschieden, dass der Einwendungsausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB grundsätzlich auch für solche Kosten gilt, die in der Wohnraummiete generell nicht auf den Mieter umgelegt werden können.


Das Amtsgericht Kehl beschäftigte sich in seiner Entscheidung vom 29. April 2016, Az. 2 Cs 303 Js 19062/15, mit den Anforderungen an die Einwilligung in eine Durchsuchung und der Frage, unter welchen Vor­aussetzungen die Unwirksamkeit ein Beweisverwertungsverbot zur Folge hat.


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