Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am 18.03.2015 in drei Entscheidungen mit der Wirksamkeit formularmäßiger Renovierungs- und Abgeltungsklauseln beschäftigt. Durch Renovierungsklauseln (auch Vornahme- oder Abwälzungsklauseln genannt) wird die - als teil der Instandhaltungspflicht grundsätzlich dem Vermieter obliegende - Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt.


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