Rechts-Journal zu Gesetzesänderungen, interessanten Urteilen und Wissenswertem aus dem Anwaltsalltag


Das BAG hat mit Urteil vom 13.12.2018, Az. 2 AZR 378/18, entschieden, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen, die ein Arbeitgeber ohne Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, gemäß § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX in der vom 30.12.2016 bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung unwirksam ist.

Wegen eines Verstoßes gegen die nach Art. 32 DS-GVO vorgeschriebene Datensicherheit hat die Bußgeldstelle des LfDI Baden-Württemberg mit Bescheid vom 21.11.2018 gegen einen baden-württembergischen Social-Media-Anbieter eine Geldbuße von 20.000,- Euro verhängt und – in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Unternehmen – für umfangreiche Verbesserungen bei der Sicherheit der Nutzerdaten gesorgt.

Der Kläger kaufte von der Beklagten zum Preis von 38.265 € einen von dieser hergestellten Neuwagen BMW X3 xDrive20, der im September 2012 geliefert wurde. Das dem damaligen Serienstandard entsprechende Fahrzeug ist mit einem Schaltgetriebe sowie einer Software ausgestattet, die bei drohender Überhitzung der Kupplung eine Warnmeldung einblendet...

Das OLG Frankfurt hat auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin ein Betrugsverfahren vor dem LG Fulda eröffnet, welches sich mit unberechtigten Rechnungen für die Inanspruchnahme von "Sexhotlines" beschäftigt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.10.2018, Az. 2 Ws 51/17.

Zu Beginn des Jahres werden wieder zahlreiche Neuregelungen im Arbeitsrecht wirksam, die wir ohne Anspruch auf Vollständigkeit an dieser Stelle für Sie zusammengetragen haben:

Insolvenzgläubiger stützen ihre Ansprüche häufig auf eine sog. vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung iSv § 302 Nr. 1 InsO, um trotz vom Schuldner beantragter Restschuldbefreiung auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Ablauf der regelmäßig sechsjährigen Wohlverhaltensperiode ihre Forderungen weiter gegenüber dem Insolvenzschuldner geltend machen zu können.

Wird eine ordentliche Kündigung hilfsweise für den Fall der Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung erklärt, ist die Angabe eines bestimmten Beendigungstermins für die hilfsweise Kündigung nicht erforderlich, entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20.01.2016, Az. 6 AZR 782/14.

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