Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 08. November 2016, Az. XI ZR 552/15, entschieden, dass eine vorformulierte Klausel über eine "Darlehensgebühr" in Höhe von 2 Prozent der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern unwirksam ist.