Nach deutschem Recht muss der Arbeitnehmer einen Urlaubsantrag stellen. Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.


Ihr Arbeitgeber hat Ihnen eine Abmahnung erteilt. Er rügt damit ein konkretes Fehlverhalten und warnt mit einer Kündigungsandrohung vor weiteren Verstößen. Die Abmahnung ist idR Wirksamkeitsvoraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Die Abmahnung ist die "gelbe Karte" im Arbeitsrecht.  

 


In seinem Urteil vom 08. Dezember 2015 hatte sich das AG München (Az. 283 C 5956/15) mit der Haftung eines Busunternehmens für abhandengekommenes Gepäck zu befassen.


Der Bundestag hat im April 2016 das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verabschiedet. Das Verfahren findet vor besonderen Verbraucherschlichtungsstellen statt und darf nur von Verbrauchern beantragt werden.


Kommt es im Rahmen einer Pauschalreise während des Transfers vom Flughafen zum Hotel zu einem Verkehrsunfall mit erheblichen Verletzungsfolgen für den Reisenden, so dass dieser die weiteren Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen kann, muss der Reiseveranstalter auch ohne Verschulden den Reisepreis erstatten.


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