Kommt es im Rahmen einer Pauschalreise während des Transfers vom Flughafen zum Hotel zu einem Verkehrsunfall mit erheblichen Verletzungsfolgen für den Reisenden, so dass dieser die weiteren Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen kann, muss der Reiseveranstalter auch ohne Verschulden den Reisepreis erstatten.