Das Bundesverwaltungsgericht hat am 06. April 2017, Az. 2 C 11.16, 2 C 12.16 entschieden, dass ein Beamter auch nach der Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in der Sache "Hennigs und Mai" vom 08.09.2011 (C-297/10) vom Dienstherrn eine Zahlung von 100 Euro pro Monat verlangen kann, wenn sich seine Besoldung weiterhin nach Vorschriften gerichtet hat, die die Höhe der Bezüge unter
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