Das LAG Berlin-Brandenburg hatte sich in seinem Urteil vom 30. September 2016, Az. 9 Sa 917/16, mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Arbeitgeber eine Schwangere, die wegen eines Beschäftigungsverbots noch nicht einmal einen Tag für den Arbeitgeber gearbeitet hat, bezahlen muss. Das Gericht bejahte diese Frage mit der Begründung, dass der Mutterschutz keine Mindestdauer voraussetze. Darin liege
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