Der EuGH hat am 14. März 2017 zwei Entscheidungen (C-157/15, C-188/15) zu einem Kopftuch-Verbot im Job gefällt. Ein Arbeitgeber kann das Tragen eines Kopftuchs untersagen, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind und wenn es gute Gründe gibt, wobei allein der Wunsch eines Kunden, Leistungen nicht von einer Frau mit Kopftuch erbringen zu lassen, nicht für ein Verbot genügt.


Der Bundesgerichtshof hat sich mit Beschluss vom 08. Februar 2017, Az. XII ZB 604/15, erneut mit den Anforderungen befasst, die eine bindende Patientenverfügung im Zu­sammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen muss.


Rechnet der Schlüsseldienst überteuert ab, so ist dies nicht automatisch als Wucher strafbar. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft in seinem Urteil vom 22. November 2016, Az. 1 RVs 210/16, den Freispruch eines Schlüsseldienstbetreibers bestätigt.


Oftmals werden wir als Anwälte mit der Frage konfrontiert, ob ein Arbeitgeber bei einer Kündigung eine Abfindung zahlen muss oder nicht. Grundsätzlich gibt es jedoch keinen Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber bei Verlust des Arbeitsplatzes.


Das LAG Berlin-Brandenburg hatte sich in seinem Urteil vom 30. September 2016, Az. 9 Sa 917/16, mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Arbeitgeber eine Schwangere, die wegen eines Beschäftigungsverbots noch nicht einmal einen Tag für den Arbeitgeber gearbeitet hat, bezahlen muss. Das Gericht bejahte diese Frage mit der Begründung, dass der Mutterschutz keine Mindestdauer voraussetze. Darin liege

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