Im Urteil vom 16. März 2017, Az. IX ZB 45/15, hatte sich der Bundesgerichtshof mit dem Schicksal der Mietkaution bei einer sog. Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO zu befassen. Der BGH hat entschieden, dass der Anspruch des Schuldners auf Rückzahlung einer - die gesetzlich zulässige Höhe nicht übersteigenden - Mietkaution vom Insolvenzbeschlag frei wird, wenn
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