Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 27. September 2017, Az. 6 C 32.16, entschieden, dass die Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen (Beherbergungsbeitrag) nur in denjenigen Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, in denen der Betriebsstätten Inhaber durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten oder eines Internetzugangs die
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