Rein kapitalistische Minderheitsbeteiligungen werden nach Ansicht des OLG Stuttgart (Urt. vom 15. März 2017, Az. 14 U 3/14) weder von gesetzlichen noch von vertraglichen Wettbewerbsverboten erfasst, sofern mit der Beteiligung kein Einfluss auf die Geschäftsführung des Konkurrenzunternehmens, keine Tätig-keit in diesem sowie keine Möglichkeit, dieses zu beherrschen oder Einfluss auf
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