Heute stellen wir Ihnen an dieser Stelle ein klassisches Problem aus dem Kündigungsschutzrecht vor: Ein Kündigungsschreiben war nicht vom Arbeitgeber persönlich, sondern von einem Prokuristen und Personalleiter K mit dem Zusatz „ppa“, von dem Personalsachbearbeiter G mit dem Zusatz „i.V.“ unterzeichnet.
Der Prozessbevollmächtigte des Arbeitnehmers wies die Kündigung mangels Vorlage einer
...