Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 07. September 2017, Az. III ZR 71/17, unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass der Anspruch auf Entschädigung für hoheitliche Eingriffe in Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit (sog. Aufopferung) auch einen Schmerzensgeldanspruch umfasst, so dass ein Mann, der zum Zweck der Identitätsfeststellung bei einem rechtmäßigen
...